Jugendregeln

Das gilt es zu Beherzigen

Regeln für Jugendliche

Die Freizeiten unterliegen sowohl dem deutschen Jugendschutzgesetz als auch gastlandabhängigen Regelungen. Dies bedeutet, dass der Konsum branntweinhaltiger Getränke und Rauchen unter 18 Jahren prinzipiell untersagt sind. Bei übermäßigem Alkoholkonsum kann der Fahrtenleiter Alkoholverbote aussprechen.

Ebenso ist der Alkoholverzehr unter 16 Jahre nicht erlaubt.

Die Zimmereinteilung erfolgt getrennt nach Geschlechtern.

Die Aufenthaltsräume sind in der Regel um 21:45 Uhr zu verlassen. Bettruhe im eigenen Zimmer ist um 22:00 Uhr.

Jugendliche unter 18 Jahren sind verpflichtet einen Helm zu tragen. Die Einteilung der Kursgruppen und die Festlegung der Übungsgebiete erfolgt durch den Gesamtleiter und die Schneesportlehrer.

Das Abweichen von markierten Pisten ist generell nicht zulässig!

Es sind die 10-FIS-Regeln zu beachten.

Jugendliche die 14 oder älter sind, dürfen mit Einverständniserklärung der Eltern und bei individueller Zustimmung des Fahrtenleiters in Kleingruppen von mindestens 3 Personen selbständig im Skigebiet fahren.

Wer sich von der Gruppe bzw. der Unterkunft entfernen will, muss sich grundsätzlich beim Betreuer ab- und zurückmelden. Der Grund der Abwesenheit und die Zeitdauer sind anzugeben. Abmeldung ist nur zu zweit möglich.

Schäden an der Ausrüstung und Verletzungen sind dem Schneesportlehrer oder Betreuer sofort zu melden.

Alle Leiter und Betreuer sind gegenüber Jugendlichen im Rahmen der festgelegten Verhaltensnormen weisungsberechtigt.

Fehlverhalten von Jugendlichen muss (vor allem, wenn Sicherheitsfragen berührt sind) jederzeit durch alle Aufsichtspersonen abgestellt werden.

Bei grobem Fehlverhalten können Teilnehmer durch den Leiter der Freizeit auf Kosten der Eltern nach Hause geschickt werden.